Schulaufnahme

Die Schlossbergschule arbeitet seit vielen Jahren eng mit den umliegenden Kindergärten zusammen. Im Rahmen des Hessischen Bildungsplanes wurde die Zusammenarbeit mit Blick auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule weiter intensiviert.

 

Sie finden nachfolgend wichtige Termine und Informationen zum Übergang:

  • Grundschulbezirke sind nach Kerngebieten und Überschneidungsgebieten eingeteilt. Wir haben zwei Überschneidungsgebiete mit der Schillerschule.
  • Kinder im Kerngebiet der Schlossbergschule durchlaufen das Schulanmeldeverfahren an der Schlossbergschule.
  • Für Kinder im Überschneidungsgebiet sind aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen zunächst zwei Schulen zuständig. In unserem Fall die Schillerschule und die Schlossbergschule. Die Schulleiter einigen sich ca. 1,5 Jahr vor Einschulung auf die Zuständigkeiten. Die entsprechende Schule führt das Anmeldeverfahren durch.
  • Es kann in allen Fällen ein Gestattungsantrag gestellt werden, der durch das Staatliche Schulamt i.A. im Mai vor der Einschulung entschieden wird. Mit der Entscheidung durch das Schulamt wird eine Schule eindeutig zuständig. Erst danach wird ggf. die neue Schule zuständig und Ihr Kind kann dann an den noch anstehenden Aufnahmebausteinen teilnehmen.

Über die Schulfähigkeit entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren (Sprachstandserfassung, Kennenlerngespräch, Elterngespräch, Einschätzungen des Kindergartens, medizinisches Gutachten, Kennenlerntag, ggf. weitere Beratungen, Gutachten, etc.) i.d.R. im Mai vor der Einschulung.

Pflichtkinder sind alle Kinder, die bis einschließlich dem 01.07. das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Antragskinder sind alle Kinder, die ab dem 02.07. 6 Jahre alt werden.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 02.7. und 31.12. geboren ist, entscheidet die Schulleitung unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Über die Schulfähigkeit eines Antragskindes, das zwischen 01.01. und 01.07. geboren ist, entscheidet die Schulleitung nach o.g. Procedere und wird i.d.R. ein schulpychologisches Gutachten zusätzlich anfordern.

Rechtlicher Rahmen:
Hessisches Schulgesetz: HSchG §58
Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe: VOBGM §9

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Ablauf der Schulaufnahme

  • Von Januar-März im Vorjahr der Einschulung senden wir Ihnen die Anmeldeunterlagen zu und bitten Sie, diese zeitnah und vollständig an unser Sekretariat zurückzusenden oder bei uns vorbeizubringen (werktags bis 11:30 Uhr). Unser Briefkasten hängt am Schuleingang: Schlossstraße 15
  • Im Frühjahr werden wir Sie mit Ihrem schulpflichtigen Kind in die Schule einladen. Ihr Kind wird dann mit einer Lehrerin im Gespräch sein. Zeitgleich findet im selben Raum das Gespräch zwischen Ihnen und der Schulleitung statt. 
  • Eltern von Antragskindern (sog. Kann-Kinder) entnehmen bitte die Termine der lokalen Presse (im Januar/Februar des Einschulungsjahres). Sie müssen selbstständig tätig werden und einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Dieser Antrag kann jederzeit, auch schon vor Januar/Februar gestellt werden.
  • Eltern von Pflichtkindern, die neu zugezogen sind (d.h. ab Januar 1,5 Jahre vor Pflichteinschulung), müssen sich ebenfalls selbstständig bei der zuständigen Grundschule zu melden, da die Meldedaten der zukünftigen Pflichkinder nur einmal pro Jahr aktualisiert und jeweils im Januar an die Schulen versandt werden. Wenn Sie unsicher sind, welche Grundschule zuständig ist, rufen Sie uns einfach unter Nennung der Wohnadresse an.
  • Wir laden alle zukünftigen Schulkinder, die im Sommer eingeschult werden, vor den Osterferien zum verpflichtenden Kennenlerntag an. An diesen Vormittag kommen die Kinder in die Schule und erleben einen besonders vorbereiteten Tag. Dieser Tag dient der Beobachtung der folgenden Fähigkeiten: Aufmerksamkeit, Selbstbewusstsein, Integrationsvermögen, Lernbereitschaft, ...
  • Ihre Kinder werden vor Schuleintritt von einer Schulärztin in der Schlossbergschule untersucht und Sie erhalten direkt danach eine kurze Beratung. Hier geht es um die Abklärung von medizinischen Fragen. Die Schulärztin gibt ihre medizinische Einschätzung an die Schulleitung weiter.

  • Erst nach dem Durchlaufen aller Bausteine der Schulaufnahme trifft die Schulleitung die endgültge Entscheidung zur Schulfähigkeit!

  • Im Mai/Juni/Juli findet der schuleigene Elternabend zur Einschulung statt. Hier werden wir das Thema "Übergang in die Schule" vorstellen und Sie haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von der Schlossbergschule zu erhalten.

  • Der Einschulungsgottesdienst findet nach derzeitigem Stand am Vortag der Einschulung in der Auerbacher Bergkirche statt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben.
  • Die Einschulungsfeier erfolgt, je nach Jahrgangsstärke und schulorganisatorischen Gegebenheiten, diestags und/oder mittwochs nach Ende der jeweiligen Sommerferien. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben. 

 

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Kontakt

Schlossbergschule
Schlossstraße 15
64625 Bensheim-Auerbach
Tel.: 06251/71208
Fax: 06251/703734
schlossbergschule[at]kreis-bergstrasse.de

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